Dabei ist nicht klar, ob es sich um die Schlüssel, die zugehörigen Passwörter oder beides handelt. In Deutschland besteht jedenfalls keine Mitwirkungspflicht eines Verdächtigen — hier muss man weder (den Standort von) Material noch Wissen preisgeben, wenn man sich selbst damit belasten könnte. Beides fällt unter das Zeugnisverweigerungsrecht.
Doch die erstaunliche Begründung der englischen Richter lautet:
an encryption key is no different than a physical key and exists separately from a person's will.
Hat die Existenz einer Sache in Großbritannien besondere rechtliche Implikationen?
Der folgende Abschnitt deutet darauf hin, dass es nicht um einen Schlüssel, sondern sogar um ein Passwort ging:
when the second man was arrested police saw he had partially entered an encryption key into a computer. In its ruling, the appeals court said an encryption key is no different than a physical key and exists separately from a person's will.
Den Beschuldigten drohen nun bis zu zwei Jahren Gefängnis, in Fällen der "nationalen Sicherheit" bis zu fünf Jahre. Unabhängig davon, ob die Richter nun ein Passwort oder einen Schlüssel meinten, oder beides, oder ob sie beides nicht unterscheiden konnten (was durchaus vorstellbar wäre) oder wollten, ist diese Entscheidung unsinnig. Ein Verdächtiger muss nur behaupten, er habe den Schlüssel gelöscht oder das Passwort vergessen — beides ist nicht widerlegbar, kann also eigentlich auch nicht bestraft werden.
Hinzu kommt, dass eine Strafe für das "Vergessen" des Schlüssels in einem Rechtsstaat niemals so hoch sein kann, wie die für ein wirkliches Verbrechen. Im Zweifel kommt man also immer noch gut davon.