Genau von diesem Umtauschrecht machte eine Bekannte am Samstag zum vierten oder fünften Mal Gebrauch, wieder mal hatte ein Billig-DVD-Player den Geist aufgegeben. (Und sie ist nicht die einzige mit diesem Problem.)
Der letzte Player zeigte bereits nach dem Auspacken Fehler. Regelmäßig nach etwa zwei Dritteln der Spielzeit einer DVD stoppten Bild und Ton kurzzeitig. Er war noch billiger gewesen als sein ohnehin schon günstiger Vorgänger, dafür aber mit neuem Kaufbeleg. Entsprechend war die verrechnugn geringer und ihre Zuzahlung etwas höher, als sie — von den ewigen Umtauschaktionen genervt — auf ein zwei Preisstufen teureres Gerät umstieg.
Das jedoch hatte die selben Aussetzer nur noch viel häufiger. Also tauschte ich das Gerät für sie heute erneut um.
Auf den Beleg schrieb der Verkäufer "Kulanztausch". Darauf angesprochen, dass es bei einem drei Tage alten Gerät wohl kaum ein Tausch aus reiner Kundenfreundlichkeit sein könne, meinte der:
Machen wir immer so. Eigentlich müssten wir ja das Gerät einschicken, deswegen ist das jetzt Kulanz.
Machen die immer so? Ich entgegnete, dass das aber riskant sei und ein Kunde, der zufällig Rechtsanwalt ist, ihn eines schlechten Tages darüber "aufklären" könnte, dass der Einzelhandel sehr wohl erstmal auszutauschen hat. Der Kunde muss kein langwieriges Einschicken akzeptieren. (Außer vielleicht, bei einem Gerät das schon deutlich älter als 6 Monate ist, wenn ein schneller Austausch nicht in Frage kommt.)
Einschicken tun wir immer dann, wenn z.B. der Karton fehlt, wir also einen Wertverlust gegenüber dem Hersteller (sic) haben.
Eine reichlich fantasievolle Ausrede, würde ich sagen. Denn meines Wissens muss der Kunde auch keinen Karton mitbringen.