Inwieweit könnte dieses Urteil Freifunker betreffen? Persönlich schätze ich das so ein, dass wir davon nicht betroffen sind.
Nun ist Freifunk ja nicht gleichzusetzen mit freiem Internetzugang per WLAN, aber vermutlich sind Freifunker nicht mehr aber auch nicht weniger gefährdet. Richter mit eigenwilligen Sichtweisen auf die Technik gibt es überall, da muss halt noch viel Informationsarbeit geleistet werden. In dem Beitrag erwähnt Behling:
Bär, MMR 2005, 434, Bär nimmt die Haftung über §§ 88/89 i.V.m. § 148 TKG an und sagt auch, dass § 44 BDSG betroffen ist.
Ich dachte mir, die Paragraphen könnte man ja mal nachschlagen... "Paragraphenausritt zum WLAN-Urteil" ... »