Seltsam, denn eigentlich ist die Sache schon vor Jahren ausführlichst von Juristen behandelt worden. Ein Artikel bei hrr-strafrecht.de von 2004 erklärt, warum die Nutzung eines offenen WLANs eben nicht strafbar sein soll.
Wenn man der heise-Meldung glauben darf, stellt das Gericht technische Fakten auf den Kopf:
Der Begriff "Nachrichten" umfasse auch die Zuweisung einer IP-Adresse durch den Router. Diese nicht für ihn bestimmte Nachricht habe der Angeklagte "abgehört", in dem er auf die zugesandte IP-Adresse zugegriffen (...) habe. Denn die IP-Adresse sei gerade nicht für den Angeklagten bestimmt gewesen. Vielmehr werde die Festlegung, wer zur Verwendung der IP-Adresse berechtigt ist, allein vom Eigentümer des WLAN-Routers und nicht dem Gerät selbst getroffen.
Da liegt das Gericht falsch. "Juristen interpretieren die Technik - heute: ... »