Gestern noch schrieb ich über den
Lausebengel, der die Webseite der fränkischen Stadt Ansbach gelöscht hatte. Die Empörung über den jugendlichen Datenvandalen dürfte zumindest vor Ort groß sein.
Heute nun kassieren die politisch motivierten Hacktivisten der "Datenantifa" Sympathiepunkte für einen digitalen Einbruch, bei dem nichts gelöscht, wohl aber einiges "gestohlen" wurde.
Laut
einer AFP-Meldung haben Mitglieder der "Datenantifa" Rechner des Neonazi-Netzwerks "Blood & Honour" gehackt und dabei "mehr als 30.000 Datensätze" kopiert. (Wie wohl so ein "Datensatz" aussehen mag?)
AFP schreibt:
Unter den Datensätzen waren demnach auch rund 500 aus Deutschland. Seit September 2000 ist "Blood and Honour" (B&H) hierzulande als verfassungsfeindliche Gruppierung verboten.
Und
NDR Info berichtet, dass durch die geklauten Daten wahrscheinlich auch die rege Nutzung des Netzwerkes in Deutschland belegt sei. Verbindungen der NPD zu B&H werden erwartet. Den Verfassungsschutz, dem die Daten jetzt übergeben werden sollen, dürfte das alles sehr interessieren.
Viele sind der Meinung, dass dieser nicht selbst im staatlichen Auftrag Computersysteme angreifen sollte,
der Streit ist bekannt. Die "Datenantifa" zeigt wie verlockend der Gedanke ist, kriminelle Organisationen durch digitalen Einbruch zu enttarnen. Doch strenggenommen ist auch dieser nach deutschem Recht illegal, ob er nun Neonazis trifft oder nicht. Folgerichtig müsste man die Aktivisten der "Datenantifa" als
Cracker bezeichnen und nach
§ 202a StGB und
§ 202c StGB (dem heftig kritisierten
Hackerparagraphen) strafrechtlich verfolgen. Heiligt der Zweck die Mittel?
Die meisten dürften an dieser Tat nichts auszusetzen haben. Andere werden sagen, dass ihnen jede noch so obskure Organisation, egal welchen politischen Spektrums, lieber ist als verbeamtete Cracker in staatlichem Auftrag. Wieder andere werden sagen, dass man Hacktivismus nicht mit
Scriptkiddies vergleichen kann.
So oder so: Viel Stoff für Diskussionen.