Mit Brizzeln und einem Knall hat sich die Energiesparlampe ins Siliziumnirvana verabschiedet. Die Sicherung ist raus, der Rechner aus. Es stinkt.
Die Birne hat eine unrühmliche Geschichte, der Mann an der Kasse der Einzelhandelskette K verkaufte Sie mir vor ein paar Monaten erst nach einem ernsten Blick seiner Kollegin zu dem Preis, mit dem sie ausgezeichnet war. Das Sonderangebot war nämlich:
eigentlich von letzter Woche.
Wegen eines dummen Gefühls hatte ich danach den Kassenbon aufgehoben. Nun wird die Einzelhandelskette K gerade durch eine andere — R — übernommen, und in einer Filiale von R bitte ich um Austausch wegen des Defekts. Doch das Argument der alten Verkäuferin im neuen Gewand:
So eine Lampe können wir Ihnen nicht geben, wir haben ja ein ganz anderes Sortiment, und solche haben wir auch nicht mehr.
Das wird sich schon bald als "Irrtum" herausstellen, das Sortiment ist im Wesentlichen das gleiche wie früher. Auch die Regale stehen noch am selben Platz. Doch erst muss die Diskussion über Sachmängelhaftung noch mit zwei weiteren "Verkaufsfachangestelltinnen" und der Bezirksleiterin geführt werden. Das Wort "Sachmängelhaftung" fällt mir nicht ein, ich überlege, murmle was von Wandlung und Produkthaftung.
Also, wir können uns ruhig auf deutsch unterhalten.
Nee, is klar. Begreifen tut ohnehin keine von den vieren irgendwas:
Also Sie können Ihre Einsneunundsiebzig zurückbekommen, und dann eine andere Lampe von uns kaufen.
Das will ich aber nicht, ich will Ersatz für das defekte Gerät. Ob das damals ein Sonderangebot war, spielt keine dabei Rolle.
Doch als ich entgegen der Erwartung derer, die es besser wissen sollten, genau die gesuchte Lampe im Laden gefunden habe, blickt mich erneut dümmliches Unverständnis an:
Wir können Ihnen doch keinen Artikel geben, der teurer ist, als das was sie bezahlt haben.
Doch, das können Sie. Das nennt man Nacherfüllung. Zwanzig Minuten Hartnäckigkeit kostet mich der Weg zur neuen Birne. Meine Arbeitszeit ist weitaus teuerer als beide Birnen zusammen. Die der Bezirksleiterin vermutlich nicht, sie glaubt, kulant zu sein.
Interessant: Der Rückbon, den ich unterschreiben soll (
wie damals beim Gemüsemarkt), muss gar nicht ausgefüllt werden. Wenn man nicht will, sagt die Bezirksleiterin auf Nachfrage, dann muss man seine Daten nicht angeben.
Ich mache vor meinem geistigen Auge einen zweiten Strich hinter "Täuschungsversuch" und stecke die Quittung sorgfältig weg.