Nach der Rechtsprechung bestehen beim Setzen von Links im Internetangebot zumutbare Prüfungspflichten, deren Verletzung zu einer Störerhaftung führen kann. Diese Prüfungspflicht besteht auch für die Veröffentlichung von Internetadressen (URL), ohne dass diese verlinkt sind. Eine Überprüfung der von Ihnen in den öffentlichen Petitionen und Diskussionsforen eingestellten URLs durch die Moderatoren ist jedoch nicht möglich, so dass die Verwendung von URLs gänzlich untersagt ist.
Weil gegen diese alberne Regel so oft verstoßen wurde — bei heißen Diskussionen mit vielen Teilnehmern nicht wirklich ungewöhnlich — sind neue Threads jetzt nicht mehr erlaubt, man muss in den vorhandenen weiterdiskutieren. Wie das die Moderation vereinfacht, ist mir schleierhaft. Außerdem drohte man, das Forum ganz zu schließen.
MrTopf kommentiert das so:
Schön, dass auch die Betreiber der Bundestagsseiten schon über die heiteren Konsequenzen diesen Kleinods deutscher Rechtssprechung Bescheid wissen.
Und Markus von netzpolitik.org schreibt:
Da kann man nur hoffen, dass die Mitglieder des Bundestages am eigenen Leibe mal lernen, welche Probleme ihr schlecht umgesetztes Telemediengesetz vielen Bloggern bringen können.
Ich sage dazu nur: Juristen.