Ob IP-Adressen solche personenbezogenen Daten sind, ist noch ein Streitpunkt, bisher sieht aber alles danach aus. Die Vorratsdatenspeicherung verbessert die Lage hier sicher nicht zugunsten derer, die das Gegenteil behaupten. Andererseits wird der Betreiber der Webseite selbst eher nicht die Möglichkeit haben, den Personenbezug herzustellen.
Dem BMJ wurde allerdings schon durch richterlichen Beschluss inklusive Androhung von Erzwingungshaft gegen Bundesjustizministerin Zypries untersagt, die IP-Adressen der Besucher zu speichern, viele andere Betreiber folgten ohne weitere Aufforderung. Auch der Webhoster Strato anonymisiert die Logfiles, die sich Kunden herunterladen können — wenn auch auf eine etwas unpraktische Art. (Die IP-Adressen werden dort durch Hostnamen ersetzt, welche einen Teil der echten IP enthalten. Der Rest ist ein 24 Stunden gültiger Hashwert.)
Es gibt einige Werkzeuge, die das Speichern von IP-Adressen verhindern oder diese ersetzen. Für diverse Anwendungen nennt die Aktion "Wir speichern nicht" Beispiele.
Werfen wir einen Blick auf eine Website von Juristen, dem Law-Blog. In der dortigen Datenschutzerklärung lesen wir:
Im Law-Blog nehmen wir - fast möchten wir anmerken: naturgemäß - den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und halten uns an die Regeln der Datenschutzgesetze.
Das klingt gut. Doch offenbar sieht die technische Realität bei den Juristen — fast möchte man anmerken: erwartungsgemäß — ganz anders aus:
In den unvermeidlichen Serverstatistiken werden automatisch solche Daten gespeichert, die Ihr Browser an uns übermittelt.
(Hervorhebung von mir.)
Nein, liebe Law-Blogger, diese Statistiken sind keineswegs "unvermeidlich", und meinen Informationen zufolge wisst Ihr das auch schon länger. Aber netter Versuch.