Man könnte es nach all den unnützen Repressalien den (manchmal) zahlenden Kunden gegenüber für einen Aprilscherz halten: Laut einer heise-Meldung werden EMI, Sony BMG, Universal und Warner zu Weihnachten Musik auf Mini-SD-Karten anbieten. Die Karten werden mit auf stattliche 320kBit/s komprimierten MP3s gefüllt, aber vorerst nur in den USA erhältlich sein.
"slotMusic" nennt sich das. Man darf gespannt sein, wie die Preise ausfallen. Laut golem sollen es angeblich 15 US-Dollar pro Album sein. Für Musik ohne digitales Restriktionsmanagement auf einem modernen, kleinen Datenträger, könnte man das für angemessen halten.
Nur: Warum hat das so lange gedauert?
Montag, 22. September 2008
slotMusic - Musikindustrie wagt Schritt in die Gegenwart
Montag, 14. Juli 2008
Kulanz im Mediamarkt
Die Filialen des Franchise-Unternehmens MediaMarkt sind bei den Kunden beliebt, was vermutlich auf die aggressive Werbung, aber auch auf den in der Regel problemlosen Umtausch zurückzuführen ist. Dass die Preise gut seien, halte ich für ein Gerücht.
Genau von diesem Umtauschrecht machte eine Bekannte am Samstag zum vierten oder fünften Mal Gebrauch, wieder mal hatte ein Billig-DVD-Player den Geist aufgegeben. (Und sie ist nicht die einzige mit diesem Problem.)
Der letzte Player zeigte bereits nach dem Auspacken Fehler. Regelmäßig nach etwa zwei Dritteln der Spielzeit einer DVD stoppten Bild und Ton kurzzeitig. Er war noch billiger gewesen als sein ohnehin schon günstiger Vorgänger, dafür aber mit neuem Kaufbeleg. Entsprechend war die verrechnugn geringer und ihre Zuzahlung etwas höher, als sie — von den ewigen Umtauschaktionen genervt — auf ein zwei Preisstufen teureres Gerät umstieg.
Das jedoch hatte die selben Aussetzer nur noch viel häufiger. Also tauschte ich das Gerät für sie heute erneut um.
Auf den Beleg schrieb der Verkäufer "Kulanztausch". Darauf angesprochen, dass es bei einem drei Tage alten Gerät wohl kaum ein Tausch aus reiner Kundenfreundlichkeit sein könne, meinte der:
Machen die immer so? Ich entgegnete, dass das aber riskant sei und ein Kunde, der zufällig Rechtsanwalt ist, ihn eines schlechten Tages darüber "aufklären" könnte, dass der Einzelhandel sehr wohl erstmal auszutauschen hat. Der Kunde muss kein langwieriges Einschicken akzeptieren. (Außer vielleicht, bei einem Gerät das schon deutlich älter als 6 Monate ist, wenn ein schneller Austausch nicht in Frage kommt.)
Eine reichlich fantasievolle Ausrede, würde ich sagen. Denn meines Wissens muss der Kunde auch keinen Karton mitbringen.
Genau von diesem Umtauschrecht machte eine Bekannte am Samstag zum vierten oder fünften Mal Gebrauch, wieder mal hatte ein Billig-DVD-Player den Geist aufgegeben. (Und sie ist nicht die einzige mit diesem Problem.)
Der letzte Player zeigte bereits nach dem Auspacken Fehler. Regelmäßig nach etwa zwei Dritteln der Spielzeit einer DVD stoppten Bild und Ton kurzzeitig. Er war noch billiger gewesen als sein ohnehin schon günstiger Vorgänger, dafür aber mit neuem Kaufbeleg. Entsprechend war die verrechnugn geringer und ihre Zuzahlung etwas höher, als sie — von den ewigen Umtauschaktionen genervt — auf ein zwei Preisstufen teureres Gerät umstieg.
Das jedoch hatte die selben Aussetzer nur noch viel häufiger. Also tauschte ich das Gerät für sie heute erneut um.
Auf den Beleg schrieb der Verkäufer "Kulanztausch". Darauf angesprochen, dass es bei einem drei Tage alten Gerät wohl kaum ein Tausch aus reiner Kundenfreundlichkeit sein könne, meinte der:
Machen wir immer so. Eigentlich müssten wir ja das Gerät einschicken, deswegen ist das jetzt Kulanz.
Machen die immer so? Ich entgegnete, dass das aber riskant sei und ein Kunde, der zufällig Rechtsanwalt ist, ihn eines schlechten Tages darüber "aufklären" könnte, dass der Einzelhandel sehr wohl erstmal auszutauschen hat. Der Kunde muss kein langwieriges Einschicken akzeptieren. (Außer vielleicht, bei einem Gerät das schon deutlich älter als 6 Monate ist, wenn ein schneller Austausch nicht in Frage kommt.)
Einschicken tun wir immer dann, wenn z.B. der Karton fehlt, wir also einen Wertverlust gegenüber dem Hersteller (sic) haben.
Eine reichlich fantasievolle Ausrede, würde ich sagen. Denn meines Wissens muss der Kunde auch keinen Karton mitbringen.
Donnerstag, 26. Juni 2008
Sachmängelhaftung vs. Einzelhandel 1:0
Mit Brizzeln und einem Knall hat sich die Energiesparlampe ins Siliziumnirvana verabschiedet. Die Sicherung ist raus, der Rechner aus. Es stinkt.
Die Birne hat eine unrühmliche Geschichte, der Mann an der Kasse der Einzelhandelskette K verkaufte Sie mir vor ein paar Monaten erst nach einem ernsten Blick seiner Kollegin zu dem Preis, mit dem sie ausgezeichnet war. Das Sonderangebot war nämlich:
Wegen eines dummen Gefühls hatte ich danach den Kassenbon aufgehoben. Nun wird die Einzelhandelskette K gerade durch eine andere — R — übernommen, und in einer Filiale von R bitte ich um Austausch wegen des Defekts. Doch das Argument der alten Verkäuferin im neuen Gewand:
Das wird sich schon bald als "Irrtum" herausstellen, das Sortiment ist im Wesentlichen das gleiche wie früher. Auch die Regale stehen noch am selben Platz. Doch erst muss die Diskussion über Sachmängelhaftung noch mit zwei weiteren "Verkaufsfachangestelltinnen" und der Bezirksleiterin geführt werden. Das Wort "Sachmängelhaftung" fällt mir nicht ein, ich überlege, murmle was von Wandlung und Produkthaftung.
Nee, is klar. Begreifen tut ohnehin keine von den vieren irgendwas:
Das will ich aber nicht, ich will Ersatz für das defekte Gerät. Ob das damals ein Sonderangebot war, spielt keine dabei Rolle.
Doch als ich entgegen der Erwartung derer, die es besser wissen sollten, genau die gesuchte Lampe im Laden gefunden habe, blickt mich erneut dümmliches Unverständnis an:
Doch, das können Sie. Das nennt man Nacherfüllung. Zwanzig Minuten Hartnäckigkeit kostet mich der Weg zur neuen Birne. Meine Arbeitszeit ist weitaus teuerer als beide Birnen zusammen. Die der Bezirksleiterin vermutlich nicht, sie glaubt, kulant zu sein.
Interessant: Der Rückbon, den ich unterschreiben soll (wie damals beim Gemüsemarkt), muss gar nicht ausgefüllt werden. Wenn man nicht will, sagt die Bezirksleiterin auf Nachfrage, dann muss man seine Daten nicht angeben.
Ich mache vor meinem geistigen Auge einen zweiten Strich hinter "Täuschungsversuch" und stecke die Quittung sorgfältig weg.
Die Birne hat eine unrühmliche Geschichte, der Mann an der Kasse der Einzelhandelskette K verkaufte Sie mir vor ein paar Monaten erst nach einem ernsten Blick seiner Kollegin zu dem Preis, mit dem sie ausgezeichnet war. Das Sonderangebot war nämlich:
eigentlich von letzter Woche.
Wegen eines dummen Gefühls hatte ich danach den Kassenbon aufgehoben. Nun wird die Einzelhandelskette K gerade durch eine andere — R — übernommen, und in einer Filiale von R bitte ich um Austausch wegen des Defekts. Doch das Argument der alten Verkäuferin im neuen Gewand:
So eine Lampe können wir Ihnen nicht geben, wir haben ja ein ganz anderes Sortiment, und solche haben wir auch nicht mehr.
Das wird sich schon bald als "Irrtum" herausstellen, das Sortiment ist im Wesentlichen das gleiche wie früher. Auch die Regale stehen noch am selben Platz. Doch erst muss die Diskussion über Sachmängelhaftung noch mit zwei weiteren "Verkaufsfachangestelltinnen" und der Bezirksleiterin geführt werden. Das Wort "Sachmängelhaftung" fällt mir nicht ein, ich überlege, murmle was von Wandlung und Produkthaftung.
Also, wir können uns ruhig auf deutsch unterhalten.
Nee, is klar. Begreifen tut ohnehin keine von den vieren irgendwas:
Also Sie können Ihre Einsneunundsiebzig zurückbekommen, und dann eine andere Lampe von uns kaufen.
Das will ich aber nicht, ich will Ersatz für das defekte Gerät. Ob das damals ein Sonderangebot war, spielt keine dabei Rolle.
Doch als ich entgegen der Erwartung derer, die es besser wissen sollten, genau die gesuchte Lampe im Laden gefunden habe, blickt mich erneut dümmliches Unverständnis an:
Wir können Ihnen doch keinen Artikel geben, der teurer ist, als das was sie bezahlt haben.
Doch, das können Sie. Das nennt man Nacherfüllung. Zwanzig Minuten Hartnäckigkeit kostet mich der Weg zur neuen Birne. Meine Arbeitszeit ist weitaus teuerer als beide Birnen zusammen. Die der Bezirksleiterin vermutlich nicht, sie glaubt, kulant zu sein.
Interessant: Der Rückbon, den ich unterschreiben soll (wie damals beim Gemüsemarkt), muss gar nicht ausgefüllt werden. Wenn man nicht will, sagt die Bezirksleiterin auf Nachfrage, dann muss man seine Daten nicht angeben.
Ich mache vor meinem geistigen Auge einen zweiten Strich hinter "Täuschungsversuch" und stecke die Quittung sorgfältig weg.
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